Projektinformationen

Übersichtslageplan

Das Projekt

Das Straßenbauvorhaben „Ortsumgehung Kümmersbruck“ umfasst den Neubau eines knapp 5,8 km langen Abschnittes der Staatsstraße 2165 westlich von Kümmersbruck zwischen der Anschlussstelle „Amberg-Süd“ der Bundesautobahn A 6 und der Werner-von-Siemens-Straße an der Gemeindegebietsgrenze zwischen Kümmersbruck und Amberg. Die Trassierung erfolgt dabei abgerückt von bestehenden Siedlungsgebieten.

Der Bau der Straße erfolgt abschnittsweise von Süden nach Norden, dabei wird die Trasse überwiegend in sog. Einschnittslage hergestellt, so dass eine gute Einbindung ins Landschaftsbild und zugleich ein wirksamer, weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausreichender, Lärmschutz erzielt wird. Im Zuge des Straßenbauvorhabens sind insgesamt acht Brückenbauwerke zur Querung vorhandener Verkehrswege und Gewässer geplant.

Ausgangssituation

Die bisherige Ortsdurchfahrt ist mit Verkehrsstärken zwischen 14.000 und bis zu 19.000 Kfz/24h deutlich überlastet und zählt damit zu einer der am stärksten belasteten Ortsdurchfahrten in der mittleren Oberpfalz. Seit Jahrzehnten sucht man daher nach einer wirkungsvollen Lösung, um die stark gestiegenen Verkehrsprobleme der Ortsdurchfahrt von Kümmersbruck zu entschärfen.

Im Jahr 2015 wurde zur Lösung der bestehenden Defizite und Konflikte das Straßenbauvorhaben „Staatsstraße 2165, Ortsumgehung Kümmersbruck“ durch die Regierung der Oberpfalz planfestgestellt. Im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsprozesses erfolgte eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange, eine Abwägung aller vorgebrachten Belange, Stellungnahmen und Einwendungen sowie eine umfassende Alternativenprüfung. Mit dem Planfeststellungsverfahren wurde die Zulässigkeit des Straßenbauvorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen festgestellt und alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Das Vorhaben ist demnach geboten, begründet und objektiv notwendig.

In mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde die Rechtmäßigkeit der im öffentlichen Interesse zu realisierenden Umgehung abschließend bestätigt. Der Bau der Ortsumgehung Kümmersbruck ist unanfechtbar und wird uneingeschränkt umgesetzt.

2017 wurde in einem Bürgerentscheid gegen die Finanzierung in kommunaler Sonderbaulast d.h. gegen die Mitfinanzierung des Vorhabens durch die Gemeinde gestimmt. Nach gemeinsamer Aufhebung der Sonderbaulast wurden die Voraussetzungen für die Umsetzung in Regelbaulast durch den Freistaat Bayern geschaffen.

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach hat mit den für die bauliche Umsetzung notwendigen Maßnahmen begonnen. Als erstes Bauwerk wird eine Brücke über den „Vilstalradweg“ nördlich Theuern errichtet.

Nutzen

Die überdurchschnittlich hohen Verkehrsbelastungen in der Ortsdurchfahrt führen insbesondere durch die Überlagerung der bedeutenden verkehrlichen Verbindungsfunktion und den im Ort erforderlichen Erschließungs-, Wohn- und Aufenthaltsfunktionen zu massiven Nutzungskonflikten.

Mit der Ortsumgehung Kümmersbruck gelingt es, die bislang weit überdurchschnittlich von Verkehr belastete und durch ein auffälliges Unfallgeschehen geprägte Ortsdurchfahrt durch Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die geplante Ortsumgehung wirkungsvoll und nachhaltig zu entlasten, die Belastung der Anwohner der Ortsdurchfahrt durch Lärm und Abgase zu minimieren sowie Verbesserungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu realisieren.

Die Entlastungswirkung der Ortsumgehung Kümmersbruck beschränkt sich dabei nicht nur auf die Verlagerung von Verkehren von der Ortsdurchfahrt auf die Umgehungstraße (je nach betrachtetem Abschnitt zw. rd. 7.000 Kfz/24h und bis zu rd. 8.100 Kfz/24h), sondern entfaltet auch erhebliche Entlastungspotentiale auf bislang als Stauausweichrouten und Schleichwege genutzte Teile des umliegenden Straßennetzes in Kümmersbruck aber auch in Amberg. Sehr deutlich werden die Entlastungspotentiale der Ortsumgehung auch bei Betrachtung der Auswirkungen auf den besonders belastenden durchfahrenden Schwerverkehr, der nahezu vollständig auf die Ortsumgehung verlagert werden kann.

Neben der Behebung der bislang bestehenden Defizite lassen sich mit der Ortumgehung auch andere Überlastungserscheinungen wie regelmäßige Staus in der Ortslage und erschwerte Einbiegemöglichkeiten aus den Nebenstraßen und Zufahrten als auch Erreichbarkeitsdefizite beheben sowie die Situation für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer entscheidend verbessern.

Natur und Landschaft

Mit der Realisierung der vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen ist der mit dem Bauvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Naturschutzrechts ausgeglichen bzw. gleichwertig ersetzt. Durch die festgesetzten Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen werden die beeinträchtigenden Umweltauswirkungen deutlich begrenzt und teilweise beseitigt.

Die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden durch entsprechende Maßnahmen kompensiert, die Vorgaben der sonstigen umweltrechtlichen Vorschriften sind erfüllt.

Im Zuge des Vorhabens wird überdies das landwirtschaftliche Wegenetz durch eine ausreichende Anzahl von Über- und Unterführungsbauwerken sowie Ersatz- und Anwandwegen angepasst und ergänzt. Die Erreichbarkeit der gemeindenahen Naherholungsgebiete bleibt gewährleistet.

Bauablauf

  • Herbst 2021
    Erste Rodung für Baufeldfreimachung für Trasse
  • Mai 2022

    Beginn der Brückenbauarbeiten für die Brücke über den Vilstalradweg

  • Mai 2023

    Beginn der Bauarbeiten an der Brücke über die zu verlegende Gemeindeverbindungsstraße nach Theuern

  • August 2023
    Start vorbereitender Maßnahmen vor dem Bau der Vilstalbrücke, erste Erdarbeiten im nördlichen Trassenabschnitt

Ausgleichflächen

Bauprojekte wie die Westumgehung Kümmersbruck sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Daher nimmt das gesamte Themenspektrum des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes einen außerordentlich breiten Raum beginnend von den ersten planerischen Überlegungen, über die Genehmigung und den Bau von Straßenbauprojekten bis hin zum späteren Betrieb der Straße ein.

Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen nach dem Naturschutzrecht durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Im Falle der Westumgehung stehen im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Vorhaben insgesamt 10 Einzelflächen mit einem Flächenumfang von zusammen rd. 16 ha zur Verfügung, um dort individuell auf die Ortsumgehung Kümmersbruck abgestimmte Maßnahmen durchzuführen und diese Flächen bezüglich des Arten- und Umweltschutzes naturschutzfachlich aufzuwerten. Dabei werden die durch die Baumaßnahme beeinträchtigten Lebensräume (z.B. Wald, Grünland, Gewässer…) an anderer Stelle in der Landschaft mit räumlichem Bezug zum Eingriffsort wiederhergestellt. Die Wahl dieser Flächen erfolgt nach naturschutzfachlichen Richtlinien und Kriterien. Stets sind es solche Flächen, deren naturschutzfachlicher Nutzen durch gezielte Maßnahmen gegenüber der Bestandssituation erheblich gesteigert werden kann.

Das breit gefächerte Bündel an naturschutzfachlichen Maßnahmen stellt sicher, dass die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten bleibt.

Schutzmassnahmen

Neben den umfangreichen Kompensationsmaßnahmen werden ebenfalls umfassende Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bzw. zum Schutz betroffener Arten durchgeführt. Auch vor und während des Baus wird darauf geachtet, die lokale Natur so wenig wie nur möglich zu beeinträchtigen. So dürfen notwendige Rodungsarbeiten beispielsweise nur außerhalb der Vogelbrutzeit, d. h. zwischen Oktober und Februar stattfinden. Während der Bauzeit werden Biotop- und Gehölzflächen durch Absperrzäune geschützt.

Neben dem Bau einer Amphibienleiteinrichtung mit Durchlässen für Kleintiere wie Amphibien, Schlingnatter oder Zauneidechse wird auch eine dichte Bepflanzung der neu entstehenden Straßenböschungen und Nebenflächen vorgenommen.

Die im Zuge der Westumgehung Kümmersbruck notwendigen Brückenbauwerke sind nach tierökologischen Gesichtspunkten geplant. So wird beispielsweise durch eine ausreichend große Dimensionierung der Brücken die Durchgängigkeit für querende Arten erhalten.

Zum Schutz des lokal vorkommenden Uhus aber auch zum Schutz anderer Tierarten wird die Querung des Vilstals unmittelbar an der Straße um blickdichte Irritations- und Kollisionsschutzwände ergänzt, welche die angrenzenden Lebensräume vor Licht, Lärm und sonstigen Störungen schützen.